AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsvertrages.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth (SZKF), wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth zustande.
    2. Vertragspartner sind das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem SZKF gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem SZKF eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    3. Alle Ansprüche gegen das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Zentrums beruhen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des SZKF an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
    3. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des SZKF oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Zentrums erhöht.
    4. Rechnungen des SZKF ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das SZKF berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
      Dem SZKF bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    5. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
    6. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das SZKF berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    7. Das SZKF ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
    8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des SZKF aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth (No Show)
    1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Zentrum in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Zentrums auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Sofern zwischen dem SZKF und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des SZKF auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem SZKF ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
    3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das SZKF die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das SZKF die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des SZKF pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die unter Punkt 4 aufgeführten Rücktrittsätze vom gebuchten Arrangement zu Zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    4. Folgende Rücktrittsfristen werden zu Grunde gelegt

 

Anzahl Zimmerab Fristen vor Anreise% vom vereinbarten Preis zu zahlen
1ab Vertragsabschluss bis
3 Tage
darunter

0
80
2 – 10ab Vertragsabschluss bis
7 Tage
darunter

0
80
11 – 50ab Vertragsabschluss bis
30 Tage
darunter
bis zu einem Tag

0
80
0
51 – 100ab Vertragsabschluss bis
90 Tage
60 Tage
30 Tage
bis zu einem Tag

0
50
80
0
101 – 282ab Vertragsabschluss bis
270 Tage
180 Tage
60 Tage
bis zu einem Tag

0
50
80
0

5. Rücktritt des Zentrums

    1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom SZKF gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das SZKF ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    2. Ferner ist das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      • höhere Gewalt oder andere vom SZKF nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Zimmer unter schuldhaft irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
      • das SZKF begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SZKF in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des SZKF zuzurechnen ist.
      • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
      • ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

        1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
        2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
        3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem SZKF spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das SZKF aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem SZKF kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung

    1. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das SZKF die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SZKF beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth beruhen. Einer Pflichtverletzung des SZKF steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des SZKF auftreten, wird das SZKF bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,- Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.500,- in einem Schließfach verwahrt werden. Das SZKF empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
    4. Weckaufträge werden vom SZKF mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das SZKF übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.

8. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Zimmern und unmittelbarer Zusatzleistungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38   Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Durchführung von Seminaren, Tagungen und Veranstaltungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Seminar-, Tagungs- und Veranstaltungsräumen des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth (SZKF) über die Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des SZKF.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des SZKF in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  1. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem SZKF steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
    2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
    3. Das SZKF haftet mit der Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das SZKF die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SZKF beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des SZKF beruhen. Einer Pflichtverletzung des SZKF steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des SZKF auftreten, wird das SZKF bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das SZKF rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
    4. Alle Ansprüche gegen das SZKF verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren.
  2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom SZKF zugesagten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des SZKF an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
    3. Rechnungen des SZKF ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das SZKF berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem SZKF bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    4. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    5. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das SZKF berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des SZKF aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  3. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth (No Show)
    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem SZKF geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des SZKF in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
    2. Sofern zwischen dem SZKF und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des SZKF auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem SZKF ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
    3. ritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das SZKF berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis auch den entgangenen Speisenumsatz in Rechnung zu stellen.
    4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
    5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das SZKF berechtigt, bei Rücktritt die unter Punkt 7 aufgeführten Stornierungssätze von den gebuchten Tagungspauschalen, multipliziert mit der vereinbarten Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
    6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    7. Folgende Rücktrittsfristen werden zu Grunde gelegt

 

Anzahl Zimmerab Fristen vor Anreise% vom vereinbarten Preis zu zahlen
   
2 – 10 ab Vertragsabschluss bis
21 Tage
darunter

0
80
11 – 50ab Vertragsabschluss bis
30 Tage
darunter
bis zu einem Tag

0
80
0
51 – 100ab Vertragsabschluss bis
90 Tage
60 Tage
30 Tage
bis zu einem Tag

0
50
80
0
ab 101ab Vertragsabschluss bis
270 Tage
180 Tage
60 Tage
bis zu einem Tag

0
50
80
0
  1. Rücktritt des Zentrums
    1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom SZKF gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das SZKF ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    2. Ferner ist das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      • höhere Gewalt oder andere vom Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Veranstaltungen unter schuldhaft irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
      • Das SZKF begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SZKF in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des SZKF zuzurechnen ist.
      • Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
      • ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 2 vorliegt.
    3. Bei berechtigtem Rücktritt des SZKF entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  2. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
    1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem SZKF in Textform mitgeteilt werden, sie bedarf der Zustimmung des SZKF in Textform.
    2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden gelten die Rücktrittsfristen analog Punkt IV, Nr. 7.
    3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
    4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das SZKF berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
    5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das SZKF diesen Abweichungen zu, so kann das SZKF die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das SZKF trifft ein Verschulden.
  3. Mitbringen von Speisen und Getränken
    Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem SZKF. In diesem Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
  4. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
    1. Soweit das SZKF für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das SZKF von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
    2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des SZKF bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des SZKF gehen zu Lasten des Kunden, soweit das SZKF diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Zentrum pauschal erfassen und berechnen.
    3. Der Kunde ist mit Zustimmung des SZKF berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das SZKF eine Anschlussgebühr verlangen.
    4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Zentrums ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
    5. Störungen an vom SZKF zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  5. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
    1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im SZKF. Das Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des SZKF. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
    2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das SZKF ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das SZKF berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem SZKF abzustimmen.
    3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das SZKF die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das SZKF für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  6. Haftung des Kunden für Schäden
    1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
    2. Das SZKF kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  7. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Seminar- und Schulungszentrums Kloster Furth
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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